Vertreter der Landesverfassungsgerichte tagten in Halle

Das Bundesverfassungsgericht kennt jeder. Darüber hinaus gibt es 16 Landesverfassungsgerichte, die für die Bewahrung und Umsetzung der jeweiligen Landesverfassungen verantwortlich sind. Sie stehen im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit und des wissenschaftlichen Interesses. Um das etwas zu ändern, fand am 24. November auf Einladung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht eine Tagung zu „Aktuellen Fragestellungen des Landesverfassungsrechts“ statt, an der neben Wissenschaftlern Vertreter von 11 Landesverfassungsgerichten teilnahmen.
Ein zentrales Thema waren die Besetzungsregelungen für Landesverfassungsgerichte, die vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage besondere Aufmerksamkeit erfahren. Der Bundesgesetzgeber hat bereits zu Beginn des Jahres das Grundgesetz geändert, um die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu stärken. Ob und welche Änderungen für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Landesverfassungsgerichte erforderlich sind, wurde nach einem einleitenden Vortrag von Prof. Dr. Volker Haug, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und ehemaliger Habilitand des Juristischen Bereichs der MLU, lebhaft diskutiert. Dabei wurde unter anderem deutlich, dass man mit Instrumenten des Rechts nicht alle Probleme lösen kann und den Diskurs nicht verweigern sollte.