Die Uni wählt: Fakten zur Hochschulwahl 2026

29.04.2026 von Katrin Löwe in Campus, Hochschulpolitik
Vom 13. bis 21. Mai stimmen alle Mitgliedergruppen der Universität online über die Neubesetzung der Hochschulgremien ab. Der neue Senat wählt im Juli auch die Rektorin oder den Rektor der MLU. „campus halensis“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wahljahr 2026.
Die Hochschulgremien werden neu gewählt.
Die Hochschulgremien werden neu gewählt. (Foto: Frank Heinzelmann/Fotolia)

Wie wird gewählt?
Gewählt wird ausschließlich online vom Mittwoch, 13. Mai, 10 Uhr, bis zum darauffolgenden Donnerstag, 21. Mai, 15 Uhr. Beschäftigte der Universität erhalten im Vorfeld über ihre dienstliche Mailadresse zwei E-Mails mit ihren Zugangsdaten, Studierende erhalten zum Wahlstart am 13. Mai eine Benachrichtigung per E-Mail und finden den Link zum Online-Wahlportal dann im Löwenportal. Wahlberechtigte, die selbst keine technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Online-Wahl haben, können nach kurzfristiger Voranmeldung in den Räumen des Wahlamtes in der Barfüßerstraße 17 einen PC nutzen.

Welche Gremien werden mit der Wahl neu besetzt?
Der Senat, die Fakultätsräte, der Studierendenrat (Stura) und die Fachschaftsräte werden neu besetzt. Damit sind in diesem Jahr alle Mitgliedergruppen der Universität zur Wahl aufgerufen.

Darüber hinaus werden auch Interessenvertretungen neu besetzt – welche sind das? 
In der Woche ab dem 13. Mai werden auch die Gleichstellungsbeauftragten neu gewählt. Wählen dürfen alle weiblichen Studierenden und Beschäftigen der Universität. Gewählt werden die Beauftragten für die Gesamtuniversität, für die Fakultäten und für den Zentralbereich, zu dem zum Beispiel die Zentrale Universitätsverwaltung, die Universitäts- und Landesbibliothek und zentrale wissenschaftlichen Einrichtungen gehören. Sie sind stimmberechtigt in Senat und Fakultätsräten.

Auch die Promovierendenvertretungen aller Fakultäten werden gewählt. Diese nehmen als beratendes Mitglied an Sitzungen des Fakultätsrats teil und wählen auch eine Person, die mit beratender Stimme im Senat vertreten ist. Wahlberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die in der zentralen Doktorandenverwaltung der Universität (HalDoc) registriert sind.

Wo finde ich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die ich wählen kann?
Die Wahlvorschläge für den Senat und die Fakultätsräte sind seit dieser Woche  auf den Seiten des Wahlamts zur Hochschulwahl 2026 bekannt gegeben. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Studierendenrat und die Fachschaftsräte findet man über die Stura-Seite: www.hochschulwahl.info. Die Gleichstellungsbeauftragten haben ihre Wahlvorschläge hier veröffentlicht, die der Promovierendenvertretung finden sich hier.

Wie geht es nach der Wahl weiter?
Nach der Auszählung der Stimmen kommt am 1. Juni der Wahlausschuss zusammen und stellt das Wahlergebnis fest. Ab dem 2. Juni werden die Gewählten benachrichtigt und die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Das erfolgt auch online auf den Seiten des Wahlamts und der Wahlseite des Stura.

Am schnellsten muss der Senat gebildet werden. Wann tritt er zusammen?
Der neue Senat muss sich sehr schnell konstituieren, da er die Findungskommission für das Rektorenamt einsetzt. Diese konstituierende Senatssitzung findet am 24. Juni statt. Im Anschluss schlägt diese Kommission die Kandidat*innen für die Wahl vor.

Wie lange hat die Findungskommission Zeit?
Die Kommission hat im Grunde nicht einmal zwei Wochen Zeit, denn: Die Kandidat*innen sollen sich bereits am 6. Juli um 18 Uhr im Melanchthonianum, Hörsaal XX, der Hochschulöffentlichkeit vorstellen. Die Wahl der Rektorin oder des Rektors findet am Mittwoch, 8. Juli, in der Senatssitzung statt. 

Wer wählt die Rektorin oder den Rektor am 8. Juli?
Die Rektorin oder der Rektor wird in geheimer Wahl durch den Senat gewählt, das heißt durch alle neu gewählten Senatorinnen und Senatoren. Nach dem 2020 verabschiedeten Hochschulgesetz wird sie oder er mit der Mehrheit der Stimmen der Senatsmitglieder und mit der Mehrheit der Stimmen der Senatsmitglieder aus der Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gewählt.

Ist die oder der Neue dann gleich im Amt?
Nein. Die Amtszeit beginnt am 1. September. Zuvor werden am 15. Juli die Prorektorinnen und Prorektoren auf Vorschlag der gewählten Rektorin oder des gewählten Rektors durch die Mitglieder des Senats gewählt. Auch in den Fakultätsräten wird im Sommer gewählt, damit am 1. September die Amtszeit der Dekaninnen und Dekane sowie der Prodekaninnen und Prodekane beginnen kann.

Stehen in diesem Jahr noch weitere Wahlen an?
Ja, eine weitere Interessenvertretung wird im Herbst neu gewählt: die Schwerbehindertenvertretung der MLU. Deren Mitglieder haben eine Amtszeit von vier Jahren, die aktuelle Amtszeit endet am 30. November 2026. Für eine Mitarbeit in dem Gremium muss man weder eine Behinderung haben noch gleichgestellt sein. Wählen dürfen jedoch nur schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte.

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