Bundesverfassungsrichter spricht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan

13.07.2017 von Kathleen Neundorf und Johanna Decher in Varia
In den vergangenen Monaten erregten Sammelabschiebungen nach Afghanistan wegen der unsicheren Lage des Landes das öffentliche und mediale Interesse. Vor allem ein Anschlag in der Hauptstadt Kabul Ende Mai entfachte die Debatte um die Sicherheit erneut. Doch welche prozessrechtlichen Vorgaben gelten für Sammelabschiebungen nach Afghanistan? Wer schätzt dafür die gegenwärtige Gefahrenlage im Land ein? Mit diesen Fragen setzte sich Dr. Ulrich Maidowski, Richter am Bundesverfassungsgericht, am Mittwoch, 11. Juli, im Rahmen des Halleschen Forums Migrationsrecht auseinander.
Dr. Ulrich Maidowski
Dr. Ulrich Maidowski (Foto: Kathleen Neundorf)

In seinem Werkstattbericht an der Uni Halle erklärte Ulrich Maidowski die theoretischen Grundlagen des Flüchtlingsrechts. Er ging auf prozessrechtliche Fragestellungen ein und beurteilte diese mit Blick auf das Verfassungsrecht. Vordergründig benannte und diskutierte er hierbei konkrete Probleme bei der Tatsachenermittlung im Verwaltungsprozess. Denn wegen prozessrechtlicher Vorgaben müssen Gerichte den Sachverhalt ermitteln, wenn sie über die Durchführbarkeit von Abschiebungen entscheiden. Dies stellt die zuständigen Richter vor das Problem, sich unter anderem einen „tagesaktuellen Eindruck“ von der Gefahrenlage in Afghanistan verschaffen zu müssen.

In der Praxis greifen Verwaltungsrichter im Flüchtlingsrecht deshalb auf die Expertise von sachverständigen Gutachtern zurück. Sachverständige erforschen und bewerten die tatsächlichen Umstände in den Herkunftsländern etwa im Hinblick auf die humanitäre Lage oder mögliche Gefahrenquellen, die für abgelehnte Asylbewerber bei der Rückkehr bestehen können. Wie dies im Arbeitsalltag umgesetzt wird, berichtete Friederike Stahlmann vom Max Planck Institut für ethnologische Forschung in Halle. Die Expertin thematisierte die Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den am flüchtlingsrechtlichen Verfahren beteiligten Richtern und Anwälten. Zudem erörterte sie die besondere Gefahrenlage, die sich für abgelehnte afghanische Asylbewerber ergibt, wenn sie nach einem Aufenthalt in Europa nach Afghanistan zurückkehren.

Diese Perspektive rundete den Vortrag des erfahrenen Verwaltungsjuristen ab, der ab 1990 als Richter am Verwaltungsgericht in Aachen arbeitete. Später war Ulrich Maidowski als Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Westfalen und als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig. Im Jahr 2009 führte ihn sein Weg an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Seit Juli 2014 ist er Richter im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Neben der juristischen Perspektive auf Afghanistan, verbindet Maidowski auch private Beziehungen zu dem durch Krieg und Terror destabilisierten Land. Seine Schulzeit verbrachte er nicht nur in Hannover und Wolfsburg, sondern auch in Tokyo (Japan) und Kabul (Afghanistan).

Weitere Informationen zur Forschungsstelle Migrationsrecht

Kontakt: Prof. Dr. Winfried Kluth
Öffentliches Recht
Tel.: +49 345 55-23222
E-Mail schicken

Kategorien

Varia

Schlagwörter

FlüchtlingeJura

Kommentar schreiben

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden. Einverstanden