Rektorat oder Präsidium?

30.01.2013 von Corinna Bertz in Hochschulpolitik, Campus
Welches Leitungsmodell ist für die Martin-Luther-Universität angemessen? Könnte mit einem Präsidium ein Reformprozess besser gesteuert werden? Nachdem Kanzler Dr. Martin Hecht seinen Wechsel nach Hamburg angekündigt hat, wurde im Akademischen Senat die Verfassungsfrage gestellt. Über Gestalt und Unterschiede der Leitungsformen an Hochschulen informierte Jura-Professor Winfried Kluth am Montagabend Senatsmitglieder und Universitätsangehörige.

Das Hochschulgesetz erlaubt verschiedene Leitungsmodelle. In Berlin, München und Ulm werden Universitäten etwa von einem Präsidium geleitet, das aus einem Präsidenten und weiteren Präsidiumsmitgliedern besteht. In Münster, Dresden und Halle gibt es dagegen das Rektorat, welches sich aus Rektor, Prorektoren und (zumeist) Kanzler zusammensetzt.

Winfried Kluth stellte dar, wie Rektorats- und Präsidialverfassung gestaltet sind. Beide Modelle lassen eine gewisse Flexibilität in der Gestaltung zu. Auf einen Kanzler könne gegebenenfalls in beiden Fällen verzichtet werden, berichtete der Jurist. „Ein Haushaltsbeauftragter kann diese Aufgabe übernehmen. Entscheidend ist dann, dass er die Kontrolle und Verantwortung für den Haushalt unabhängig vom Rektor oder Präsidenten wahrnimmt.“

Der größte Unterschied zwischen den Verfassungen: Ein Präsident muss nicht zwingend aus den Reihen der eigenen Hochschulprofessoren stammen. Er kann Unternehmer oder externer Fachmann sein. Das habe Folgen für Amtsverständnis und Motivation, so Winfried Kluth: „Der Erfolg eines Externen definiert sich anders als der eines Hochschullehrers, der nach seiner Amtszeit wieder an seine Fakultät zurückkehrt.“

Ob Rektor oder Präsident – das Leitungsmodell allein sagt über Qualität und Stil der Führung jedoch wenig aus. „Ein Präsident ist per se nicht einflussreicher als ein Rektor.“ In beiden Fällen ist der Akademische Senat das zentrale Beschlussorgan der Hochschule. Nur dort kann auch eine Änderung der Grundordnung beschlossen werden – ein solcher Schritt wurde an diesem Abend noch nicht diskutiert. Die zentrale Frage sei jetzt, schloss Rektor Udo Sträter: „Wie kann man auf Dauer gewährleisten, dass die Verantwortungen des Kanzlers weiter im Sinne der Universität verfolgt werden?“ Eine Antwort darauf muss im Senat gefunden werden.

Mehr: Zusammenfassung des Vortrags von Prof. Winfried Kluth (PDF)

Ergänzung am 31. Januar:

In seiner gestrigen Sitzung verständigte sich der Akademische Senat dazu, die Diskussionen zur Verfassung der Universität in der März-Sitzung ausführlich zu behandeln. In Vorbereitung darauf soll festgestellt werden, welche Schwächen und Probleme die gegenwärtige Leitungsstruktur enthält. In einer Kommission sollen diese Kritikpunkte aufgearbeitet und analysiert werden, um ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen.

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