Personalratswahlen an der Universität – ein Überblick

22.04.2015 von Corinna Bertz in Varia, Hochschulpolitik, Campus
Wer soll in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Uni-Leitung und dem Wissenschaftsministerium in Magdeburg vertreten? Am 28. und 29. April wählt das Personal der Universität Halle seine Vertreter in den Uni-Personalrat und in den Hauptpersonalrat beim Wissenschaftsministerium in Magdeburg.

Erstmals finden die Wahlen an zwei Tagen statt. „Wir hoffen, dass durch dieses Angebot mehr Beschäftigte ihre Stimme abgeben können“, sagt der Vorsitzende des Wahlvorstands Dr. Jürgen Bruder. Insgesamt 13 Mitglieder werden in den neuen Personalrat der Uni Halle gewählt. Zwölf der Mitglieder vertreten die Arbeitnehmer an der Universität und werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die insgesamt 24 an der Martin-Luther-Universität beschäftigten Beamten können einen Vertreter in den Personalrat wählen.

In der Gruppe der Arbeitnehmer stehen zur Wahl:

Liste 1 – Unabhängige Liste Liste 3 – ver.di – Vereinte Dienstleistungsgesellschaft Liste 4 – GEW für Wissenschaft – Medizin – Lehrerbildung

In den folgenden Tagen stellen sich die Vertreter der Listen mit ihren Zielen und Schwerpunkten im Onlinemagazin vor.

Die Beamten geben ihre Stimmen nach den Grundsätzen der Personenwahl ab. Zur Wahl stehen in dieser Gruppe: Carsten Dede (verdi) und Jutta Jesko (GEW).

Weitere Informationen zur Wahl

Wahlberechtigt sind alle an der Uni Halle Beschäftigten, die einen Arbeitsvertrag mit der Martin-Luther-Universität haben - das betrifft zum Beispiel auch studentische Hilfskräfte. Jeder Wähler ist in einem der sechs Wahllokale verzeichnet und kann dort seine Stimme abgeben. Die Wählerverzeichnisse mit Angabe des Wahllokals können beim Wahlamt, im Büro des Personalrats und am Standort Kröllwitz eingesehen werden. Es ist auch möglich, in einem anderen Lokal zu wählen – solange man den Wahlvorstand vor Ort zum Zeitpunkt der Stimmabgabe darüber informiert. Zur Wahl ist ein Ausweisdokument vorzulegen.

Briefwahl möglich

Jeder Wahlberechtigte kann auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 24. April per E-Mail an yvonne.hellwig@verwaltung.uni-halle.de gestellt werden. In der E-Mail ist anzugeben, an welche Postadresse die Unterlagen geschickt werden sollen. Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlamt in der Barfüßerstraße 17, zweite Etage, während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum 29. April um 16 Uhr im Wahlamt eingehen.

Wahl des Hauptpersonalrats

Zugleich wird auch der Hauptpersonalrat im Land gewählt. Während der örtliche Personalrat für die Interessen des Personals der Universität Halle eintritt, vertritt der Hauptpersonalrat die Interessen aller 9.000 Beschäftigten der zehn öffentlichen Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums gehören. Landesweit stehen in der Gruppe der Arbeitnehmer fünf Listen zur Wahl und in der Gruppe der Beamten zwei Personen einer gemeinsamen Liste. Alle Kandidaten für den Hauptpersonalrat im Überblick.

Alle Wahlbekanntmachungen auf den Seiten des Wahlbüros

Im Onlinemagazin stellen sich die drei Listen, die für die Gruppe der Arbeitgeber im örtlichen Personalrat kandidieren, mit ihren Zielen und Schwerpunkten vor.

Schlagwörter

Personalrat

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